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Gesetzliche Aktualisierung der Lexware Lohnprogramme 2010 - noch nicht verfügbar
In der zweiten Jahreshälfte treten zahlreiche neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Ihre Lohnabrechnung betreffen. Alle erforderlichen Änderungen und zahlreiche Arbeitserleichterungen wurden in Ihre Software integriert.
Neue gesetzliche Regelungen im ELENA*-Verfahren
Hinweis: Datenschutz-Organisationen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht. Dennoch ist in den kommenden Monaten keine grundsätzliche Infragestellung des Verfahrens zu erwarten. ELENA ist trotz Verfassungsbeschwerde gesetzeskonform und läuft unverändert weiter. Das bedeutet für Sie: Die vorgeschriebenen Daten für ELENA müssen Sie weiterhin monatlich melden. Bei Nichtbeachtung kann der Gesetzgeber ein Bußgeld verhängen.
Neue ELENA-Übermittlungs-Daten ab 1. Juli 2010 (nach § 95 ff SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung) Alle Kündigungsdaten eines Mitarbeiters sowie Einmalzahlungen nach Mitarbeiter-Austritt müssen ab 1. Juli elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden. Ihr Vorteil: Alle hierfür notwendigen Daten erfassen Sie mithilfe eines Assistenten ganz einfach in Ihrem Programm. Anschließend übermitteln Sie die Daten per Knopfdruck – exakt und vorschriftsmäßig, wie vom Gesetzgeber vorgesehen.
Änderungen beim bestehenden ELENA-Verfahren Es gelten neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren betreffen: Zum Beispiel wurde ein neuer Grund für die Änderung der Arbeitszeit eingeführt und steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse bei doppelter Haushaltsführung müssen mit ELENA gemeldet werden. Ihr Vorteil: Die neue Version berücksichtigt für Sie automatisch alle inhaltlichen Änderungen.
Abholung der ELENA-Antwortprotokolle direkt aus dem Programm Die technischen Abläufe beim ELENA-Verfahren wurden festgelegt. Damit ist die elektronische Abholung der ELENA-Antwortprotokolle nun möglich – direkt in Ihrem Programm. Denn alle notwendigen Voraussetzungen wurden in die neue Version eingebaut, wie z.B. die neue Version Lexware dakota 5.0. Ihr Vorteil: Das Programm erinnert Sie automatisch an das Abrufen der Protokolle. Diese können Sie dann in der Antwortzentrale mit dem entsprechenden Versand-Status (z.B. „Ohne Fehler“ oder „Fehlerhaft“) einsehen. Mit der ersten Abholung erhalten Sie alle Protokolle für bisher versendete ELENA-Meldungen.
Gesetzliche Steuer-ID-Pflicht ab 1. November 2010 Ab 1. November 2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie bisher auch mit der eTin. Fehlende Steuer-IDs fordern Sie direkt über das Programm beim Bundesfinanzministerium an. Auf dem gleichen Weg prüft Ihre Software, ob die bereits vorhandenen IDs korrekt sind. Ihr Vorteil: Sie können absolut sicher sein, dass alle Steuer-IDs komplett und richtig sind.
Abholung von Sozialversicherungs-Protokollen Die elektronischen Antwortprotokolle für Sozialversicherungsmeldungen holen Sie jetzt direkt aus dem Programm ab. Denn die dafür notwendige Version Lexware dakota 5.0 steht nun im Programm zur Verfügung. Ihr Vorteil: Ist eine Sozialversicherungsnummer nicht bekannt oder wurde diese geändert, werden die korrekten Nummern gleich mit übermittelt.
Korrekte Meldungen versenden – bei Krankenkassenfusionen Bei der Fusion von Krankenkassen müssen alle elektronischen Meldungen jetzt bereits ab dem ersten Gültigkeitstag an die Annahmestelle der neuen Krankenkasse übermittelt werden. Ihr Vorteil: Der korrekte Versand an die neue Krankenkasse wird vom Programm automatisch durchgeführt. So vermeiden Sie, dass Ihre Daten an die alte Kasse übermittelt werden und dadurch nicht bearbeitet werden können.
Automatische Berechnung des Mutterschutzes Ihr Programm berechnet den Zuschuss zum Mutterschutz, den Sie vorher manuell ermitteln mussten. Dazu erfassen Sie ganz einfach die „Fehlzeit Mutterschutzfrist“, und das Programm berechnet den vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss. Dieser Wert wird dann automatisch bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und vermeiden manuelle Berechnungsfehler.
Gilt nur für Lexware lohn+gehalt pro und die entsprechenden Office-Programme: Aktuelle Formulare und Bescheinigungen Alle Formularanpassungen, die aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig wurden, sind in Ihrem Juli- Update integriert, wie z. B. die Entgeltbescheinigung Mutterschutz, die Bescheinigung Nebeneinkommen, der Antrag zum Kurzarbeitergeld sowie das Formular Haushaltsscheck. Ihr Vorteil: Sie haben immer die aktuellen Formulare parat und sind damit rechtlich auf der sicheren Seite.
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Zwischenupdate Lexware lohn+gehalt plus 2010 noch nicht verfügbar Bitte beachten Sie, dass das Zwischenupdate nur mit einer installierten Version 2010 des gleichen Programms lauffähig ist. Alle Informationen zum Zwischenupdate finden Sie h... 79,90 EUR (Preis inklusive 19% USt.)
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Zwischenupdate Lexware lohn+gehalt pro 2010 noch nicht verfügbar Bitte beachten Sie, dass das Zwischenupdate nur mit einer installierten Version 2010 des gleichen Programms lauffähig ist. Alle Informationen zum Zwischenupdate finden Sie h... 99,90 EUR (Preis inklusive 19% USt.)
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Zwischenupdate Lexware lohn+gehalt premium 2010 noch nicht verfügbar Bitte beachten Sie, dass das Zwischenupdate nur mit einer installierten Version 2010 des gleichen Programms lauffähig ist. Alle Informationen zum Zwischenupdate finden Sie h... 0,00 EUR (Preis inklusive 19% USt.)
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Zwischenupdate Lexware lohn+gehalt 2010 noch nicht verfügbar Bitte beachten Sie, dass das Zwischenupdate nur mit einer installierten Version 2010 des gleichen Programms lauffähig ist. Alle Informationen zum Zwischenupdate finden Sie h... 79,90 EUR (Preis inklusive 19% USt.)
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